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Ein 400-Euro-Job bringt keine Änderungen der Krankenversicherung mit sich. Auch eine Mitgliedschaft im Rahmen einer Familienversicherung ist weiterhin möglich. Allerdings besteht bei einer derartigen geringfügigen Beschäftigung kein Anspruch auf Krankengeld. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, hat er keinen Einkommensersatz.
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Die private Krankenversicherung ist als Gegenstück... mehr
Die gesetzliche... mehr
Rehakliniken sind Einrichtungen, die im medizinischen... mehr
Der Bundesausschuss der Ärzte und