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Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) von 2001 schaffte die Budgets für Heil- und Arzneimittel ab. Der Langtitel lautet: Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets. Beschlossen wurde es am 19. Dezember 2001, verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt I 2001 Nr. 71 vom 21. Dezember 2001. Das Gesetz trat mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 in Kraft. Dieses Gesetz änderte einige Paragraphen im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/gesetzliche-krankenversicherung.php">Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - (FNA860-5) und löste damit die Regelungen zu den Arznei- und Heilmittelbudgets des Gesundheitstrukturgesetzes von 1992 ab. Die Deutsche Beamten Versicherung trägt eigentlich... mehr Während für die Ermittlung der Beitragshöhe... mehr Das gesundheitsfördernde Klima der Nordseeküste unterstützt... mehr Muß der Versicherer wegen steigendem Leistungsbedarf... mehr Rund 70 Millionen Menschen sind in... mehr
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