ABAG

Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) von 2001 schaffte die Budgets für Heil- und Arzneimittel ab. Der Langtitel lautet: Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets. Beschlossen wurde es am 19. Dezember 2001, verkündet wurde es im Bundesgesetzblatt I 2001 Nr. 71 vom 21. Dezember 2001. Das Gesetz trat mit Wirkung zum 31. Dezember 2001 in Kraft. Dieses Gesetz änderte einige Paragraphen im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/gesetzliche-krankenversicherung.php">Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - (FNA860-5) und löste damit die Regelungen zu den Arznei- und Heilmittelbudgets des Gesundheitstrukturgesetzes von 1992 ab.

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