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Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Auszahlung von Ansprüchen. Die Berufsunfähigkeit bezeichnet eine dauerhafte Beeinträchtigung der Ausübung des erlernten Berufes oder einer vergleichbaren Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Behinderung oder als Folge eines Unfalls. Dagegen kann man sich privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Diese kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Risiko-, einer Renten- oder einer Kapitalversicherung oder zu Rentenfonds abgeschlossen werden. Der Versicherungsfall, ab dem eine Person Anspruch auf eine Rente oder eine Abfindung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hat, tritt bei 50 prozentiger Berufsunfähigkeit ein, das heißt, wenn die Betreffende nur noch sechs Stunden oder weniger ihrem Beruf nachgehen kann.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von zahlreichen Versicherern zu jeweils stark differenzierenden Preisen, Leistungen und Bedingungen angeboten, so das es sich empfiehlt, sie einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleich zu unterziehen.
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