Abfindung Erwerbsunfähigkeit

Eine Abfindung bezeichnet eine Auszahlung von Ansprüchen in Form einer einmaligen Summe. Wenn eine Person psychisch oder physisch aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen, welche ihren Lebensunterhalt sichert, spricht man von Erwerbsunfähigkeit. Als sei solch ein Fall nicht tragisch genug, geht er unausweichlich auch mit tiefgreifenden finanziellen Einbußen einher. Dagegen kann man sich durch den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung privat absichern. Diese wird von einer Vielzahl von Versicherern angeboten, wobei die Preis-/Leistungsverhältnisse und die Vertragskonditionen große Unterschiede aufweisen.


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