Abteilungspflegesatz

Abteilungspflegesätze werden nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) als Entgelt für ärztliche, pflegerische und hierdurch veranlasste Leistungen für jede bettenführende Abteilung eines Krankenhauses gebildet. Über sie werden nach der BPflV alle Leistungen vergütet, die nicht über Fallpauschalen und Sonderentgelte abgerechnet werden. Seit der bundesweit verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups durch das Fallpauschalengesetz gilt dieses bisherige Mischsystem zur Vergütung der Krankenhausleistungen nur noch für psychiatrische Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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