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Als Kreditnehmer hat man, was die Fremdfinanzierung anbelangt, viele Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel bei der Aufnahme eines Kredits eine Grundschuld verwenden, um dem Kreditgeber eine gewisse Sicherheit zu geben. Bei der Grundschuld handelt es sich nämlich um ein dingliches Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Dieses Recht erhält der Kreditgeber dann, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Rückzahlung zu gewährleisten. Die Grundschuld existiert in zwei Formen, in der Buchgrundschuld und in der Briefgrundschuld.
Wird bei der Buchgrundschuld die Grundschuld lediglich in das Grundbuch eingetragen, wird bei der Briefgrundschuld zusätzlich eine Urkunde, nämlich der Grundschuldbrief, ausgestellt, der beim Notar im Beisein des Kreditnehmers unterzeichnet wird. Kommt es dann tatsächlich dazu, dass der Kreditnehmer die Tilgung des Kredits nicht mehr ausführen kann, dann findet die Abtretung der Briefgrundschuld dadurch statt, dass der Kreditnehmer diese Urkunde an den Kreditgeber übergibt. Bei der Buchgrundschuld findet die Abtretung innerhalb des Grundbuchs statt.
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