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Die Abtretung der Grundschuld findet als Vorgang im Rahmen eines Immobiliengeschäfts statt, bei dem gewöhnlich Darlehen aufgenommen werden, um die Finanzierung eines Hausbaus oder eines Hauskaufs durchführen zu können. Es geht dabei um riesige Summen, die von Privatpersonen nicht auf Anhieb erbracht werden können. Deswegen muss man sich in den meisten Fällen an eine Kreditinstitut wenden, welches die Fremdfinanzierung übernimmt. Kreditinstitute sind aber auch Sicherheit aus, weshalb sie von ihrem Kreditnehmer verlangen, eine Grundschuld aufzunehmen.
Diese stellt ein dingliches Recht dar, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Von diesem Recht macht schließlich der Gläubiger Gebrauch, und zwar dann, wenn der Schuldner nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Kommt es tatsächlich dazu, dann ist die Grundschuld an den Gläubiger abzutreten, was im Grundbuch getan wird. Es gibt auch die Form der Briefgrundschuld, bei der lediglich ein Formular zu übergeben werden braucht, um den Gläubiger zum Besitzer der Grundschuld zu machen.
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