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Der Grundstein für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft wurde bereits im Jahre 1911 gelegt. Das Bedürfnis nach einer solchen Institution erwuchs aus Problemen des Arzneimittelwesens dieser Zeit, die zum großen Teil durch fehlende gesetzliche Regelungen zur Arzneimittelzulassung und die fehlende staatliche Überwachung des Arzneimittelverkehrs bedingt waren.
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