Akkreditierungsrat

Der Akkreditierungsrat ist eine Einrichtung mit den Hauptaufgaben, Institutionen zu begutachten und zu akkreditieren, die selbst für die Akkreditierung von Studiengängen verantwortlich sind. Außerdem ist der Akkreditierungsrat für Leitprinzipien von Akkreditierungsverfahren zuständig. Seinen Sitz hat der Akkreditierungsrat im Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Der Akkreditierungsrat besteht aus Vertretern/Vertreterinnen der Länder aller Hochschulen, der Studenten und weiteren Personen. Unter der Akkreditierung selbst ist die Bescheinigung von dem Erfüllen bestimmter Eigenschaften zu verstehen. Diese Bescheinigung wird von einer bestimmten Instanz ausgestellt.


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Diese Instanz sollte allgemein anerkannt sein, wie es im Fall des Deutschen Akkreditierungsrat der Fall ist, der im Übrigen mit DAR abgekürzt wird.

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