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Früher wurden Versprechen noch per Handdruck gegeben, aber auch eingehalten. Schließlich war das eine Sache der Ehre. Heutzutage reicht ein Handdruck nicht mehr aus, um sicher zu sein, dass das Versprechen tatsächlich eingehalten wird. Deswegen ist es für die moderne Zeit üblich, Bescheinigungen auszustellen. Diese Bescheinigung einer Person oder einer Körperschaft wird gegenüber einer anderen ausgestellt und hat den Terminus technicus Akkreditiv. Handelt es sich um ein Dokument-Akkreditiv, dann wird darunter ein Instrument der Zahlungssicherung verstanden.
Diese abstrakte Zahlungsversprechen geben schließlich Banken oder Importeure, gegenüber den Exporteuren. Wenn also Letztere das Dokument vorlegen, dann haben die Importeure eine Geldzahlung zu leisten. Zu erwähnen ist schließlich, dass dieses abstrakte Zahlungsversprechen selbständig neben dem Kaufvertrag steht, damit keiner auf die Idee kommt, darunter ein und dasselbe Phänomen zu verstehen.
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