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Die Anmeldung eines/einer neuen ArbeitnehmerIn muss bei der zuständigen Gebietskrankenkasse vorgenommen werden. Wer zum ersten Mal ArbeitnehmerInnen anmeldet, muss bei dieser zuvor eine Dienstgeberkontonummer beantragen. Je nach Art der Tätigkeit und Höhe des Entgelts gilt diese Anmeldung für einzelne oder alle Versicherungszweige (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung).
Mit der Anmeldung werden die Daten automatisch an das Arbeitsmarktservice (für die Arbeitslosenversicherung) und an die Pensionsversicherung weitergegeben.
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