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Bei einem Geschäft gibt es immer zwei Partner, einen Anbieter und einen Abnehmer, wobei der Abnehmer entweder eine Ware oder eine Dienstleistung käuflich erwirbt. Nimmt man die Finanzbranche als Beispiel, so nimmt ein Kreditnehmer die Dienstleistung des Kredits in Anspruch und bezahlt diese Dienstleistung mit Zinsen, die aus dem Zusammenspiel von Zinssatz und Kreditsumme hervorgehen. Ist der Vertrag unterzeichnet, kann der Kreditnehmer die Forderung der Auszahlung des Kredits fordern. Es kommt aber manchmal dazu, dass der Kreditgeber gar nicht in der Lage ist, dieser Forderung nachzukommen.
Damit es aber zu keinen juristischen Schwierigkeiten kommt, kann sich der Kreditgeber absichern. Das entsprechende Produkt heißt in diesem Fall Kreditversicherung und wird auch Forderungsausfallversicherung genannt. Damit ist auch klar, dass sich hierbei nicht der Kreditnehmer für den Fall versichert, dass er die Rückzahlung des Kredits nachkommen kann, sondern der Kreditgeber.
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