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Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem altersbedingten Ruhestand. Das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Altersrente. Die Regelaltersgrenze liegt beim vollendeten 65. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen liegt die Altersgrenze vorzeitig beim 60. Lebensjahr. Die Altersgrenzen werden stufenweise auf die Regelaltersgrenze von 65 Jahren bzw.
für die Altersrente wegen Schwerbehinderung auf das 63. Lebensjahr angehoben. Bei früherer Inanspruchnahme der Rente kommt es ggf. zu Rentenabschlägen, die aber durch Beitragszahlungen ausgeglichen werden können.
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