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Als im 19. Jahrhundert die Weichen für einen deutschen Sozialstaat gelegt wurden, kam es zur Einführung der Sozialversicherung. Diese hat ihren Bestand bis zum heutigen Tag, wobei immer mehr Versicherungen hinzukamen. Insgesamt besteht die Sozialversicherung aus fünf Versicherungszweigen, die da die Kranken-, die Renten-, die Unfall-, die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland leistet somit Sozialabgaben. Berechnet werden die Beiträge nach dem Bruttoeinkommen, auf welches ein Beitragssatz bezogen wird. Was die Träger anbelangt, so gibt es in jedem Zweig bestimmte Institutionen, die diese übernehmen.
Innerhalb bestimmter Berufszweige gibt es Institutionen, die abweichen. Das gilt vor allem für die Landwirtschaft, wo die landwirtschaftliche Sozialversicherung aus den landwirtschaftlichen Krankenkassen, den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den landwirtschaftlichen Alterskassen. Die Alterskassen sind natürlich für die Rente zuständig, die im Rentenalter anfällt. Zur ist aber die Rede davon, dass in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ein Strukturwandel bevorsteht.
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