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In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Berufsunfähigkeit seit der Reform zum 01.01. 2001 nur noch für Versicherte, die vor dem 02. 01. 1961 geboren wurden und nur noch in Form einer teilweisen Erwerbsminderungsrente enthalten. Daher ist es ratsam, für den Fall, dass man aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung oder eines Unfalls nicht mehr der erlernten Tätigkeit nachgehen kann, privat vorzusorgen. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbstständige Versicherung oder auch als Zusatzversicherung zur Altersente, zu Rentenfonds, zu einer Risiko- oder einer Kapitalversicherung abgeschlossen werden.
Sie wird von einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen zu jeweils stark differenzierendem Preis-/Leistungsniveau angeboten, so dass es sich lohnt, vor Vertragsabschluss, einen kostenfreien, unabhängigen, schnellen Onlinevergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen durchzuführen.
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