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Altersteilzeit liegt dann vor, wenn die bisherige Arbeitszeit auf Grundlage einer Altersteilzeitvereinbarung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes um die Hälfte vermindert worden ist. Der Arbeitgeber erhöht gleichzeitig das Arbeitsentgelt auf mindestens 70 % der bisherigen Nettobezüge und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf mindestens 90 %. Wenn man das 60. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 24 Monate Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich php">Altersteilzeitarbeit geleistet, kann ein Anspruch auf Altersrente nach Altersteilzeit entstehen. Der Personalausweis dient als Identitätsformular, das... mehr In der Beitragsbemessungsgrenze... mehr Eine neutrale Beratung und ein unabhängiger... mehr Zum Altersnachweis bei Behörden oder Kontrollen... mehr Golden Future ist ein Programm zur... mehr
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