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In den 5 Jahren vor der Altersteilzeit muß der Antragsteller mindest 1080 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Zu dieser Zeit zahlen auch Zeiten mit Arbeitslosenhilfenbezügen, Arbeitslosengeld sowie Krankengeld.
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Lustige Sprüche sind immer willkommen, denn... mehr
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