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Sobald das Einkommen wegen Altersteilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind, kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden. Diese wird nur genehmigt, wenn die versicherte Person mindestens fünf Jahre lang die Versicherungspflichtgrenze durch ihre Einnahmen überschritten hat. Personen, auf die dies nicht zutrifft, können ihre gesetzliche Krankenversicherung durch eine private Zusatzversicherung ergänzen. Vergleichen Sie die Krankenversicherungen mehrerer Anbieter, bezüglich ihrer Preis-/Leistungsverhältnisse, jetzt, kostenfrei, unkompliziert und unverbindlich im Internet!
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