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Laut einem Beschluß des Bundeskabinetts kann man mit 55 Jahren in die Altersteilzeit gehen. Dem muss aber ausserdem noch der jeweilige Arbeitgeber zustimmen. Allerdings ist zu beachten, dass das Altersteilzeitgesetz und alle Altersteilzeit-Tarifverträge nur bis Ende 2009 gültig sind. Das bedeutet, dass nur noch Personen, die bis zu dem Jahr 1949 geboren wurden, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. Um bei Erwerbsbeinträchtigung, bei Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/erwerbsunfaehigkeit.php">Erwerbsunfähigkeit und im Alter ausreichend abgesichert zu sein, informieren Sie Sich über die verschiedenen Angebote der privaten Versicherung im Internet. Mit Hilfe von sogenannten Rententabellen lassen... mehr Die VBL, also die Versorgungsanstalt des... mehr Das Rentensystem gerät... mehr Die Altersheime in der Stadt Essen... mehr Unter Altersversorgung Vergleich versteht man, dass... mehr
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