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Man unterteilt die Altersversorgung in betriebliche und private. Die betriebliche Altersversorgung ist eins der wichtigsten Themen in deutschen Betrieben. Fast alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Seit dem 1. Januar 2002 haben alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass Teile ihres Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung fließen.
Durch das Alterseinkünfte-Gesetz wird die geförderte Altersversorgung transparenter und einfacher. Weil bei Neuverträgen ab dem Jahr 2005 generell nachgelagerte Besteuerung gilt, werden die verschiedenen Durchführungswege so weit es geht gleichgestellt. Bei der Privaten Altersversorgung werden Beiträge an die Versicherung gezahlt (Monatlich oder Jährlich), diese werden dann über die Jahre verzinst und zu einer bestimmten Zeit ausgezahlt (wenn man in Rente ist oder nicht mehr arbeiten kann). Die Höhe ist abhängig von den Beitragen die man im laufe der Zeit eingezahlt hat.
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