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Altersvorsorge-Rentenfonds sind spezielle Misch-Fonds für die Altersvorsorge. Hierbei wird das Geld der Anleger in Aktien, Beteiligungen, Immobilien und Wertpapiere investiert. Der Altersvorsorge-Rentenfond sind seid April 1998 vom Gesetzgeber neu zugelassen. Obwohl ein erheblicher Teil der Altersvorsorge-Rentenfonds in spekulativen Aktien und Beteiligungen investiert ist, soll so der Altersvorsorge Fond sicher und renditestark zugleich sein.
Das besondere der neuen Altersvorsorge-Rentenfonds ist, dass erweiterte (zusätzliche) gesetzliche Rahmenvorschriften gelten, damit sie die Bezeichnung „ Altersvorsorge Sondervermögen“ tragen dürfen. Gesetzliche Rahmenvorschriften sind z.B.: Mindestens 51% des Fonds-Vermögens müssen in Aktien, Beteiligungen und Immobilien investiert werden. Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern werden sofort re-investiert. Investitionen in Derivaten (Optionen, Futures und ähnliches) sind nur in begrenztem Umfang zur Absicherung (nicht zur Spekulation) erlaubt.
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