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In den Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, aber auch in vielen Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen sind vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum normalen Lohn oder Gehalt vereinbart. Wer VL erhält, kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Differenzbetrag bis zum Maximalbetrag von 40 Euro monatlich zu Lasten des Gehalts aufstockt, um die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage in voller Höhe auszunutzen.
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