Altersvorsorgezulage

Die Förderung besteht zunächst einmal in der Zahlung einer Altersvorsorgezulage, diese setzt sich aus der Grund- und Kinderzulage zusammen. Von 2002 bis 2008 steigen die Zulagen kontinuierlich an, - die Grundzulage von 38 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage von 46 Euro auf 185 Euro. Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben: Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und die meisten Beamten. Außerdem haben die Personen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage die einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben.


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