Volltextsuche:
Die Förderung besteht zunächst einmal in der Zahlung einer Altersvorsorgezulage, diese setzt sich aus der Grund- und Kinderzulage zusammen. Von 2002 bis 2008 steigen die Zulagen kontinuierlich an, - die Grundzulage von 38 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage von 46 Euro auf 185 Euro. Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben: Personen die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und die meisten Beamten. Außerdem haben die Personen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage die einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben.
Der Erlass "Altersteilzeit für Lehrkräfte im... mehr
Ein Banksparplan ist eine Geldanlagen mit... mehr
Wie bekannt ist, gehört die gesetzliche... mehr
Bis 2004 war nur der Ertraganteil... mehr