Volltextsuche:
Beiträge dürfen grundsätzlich wegen des Älterwerdens der versicherten Person nicht erhöht oder die Leistungen gekürzt werden. Mit Ausnahme bestimmter Tarife für Studenten, Beamtenanwärter, Auslandsreisen und der Zahntarife werden in den meisten Tarifen der PKV während der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit Teile des Monatsbeitrages zum Ausgleich erhöhter Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen mit steigendem Alter verzinslich angespart. Dieser "Sparbeitrag" ist der Teil des vom Versicherten gezahlten Monatsbeitrages, der in jüngeren Jahren den reinen "Risikobeitrag" für die laufenden Versicherungsleistungen übersteigt.
Der Risikobeitrag zur Deckung der laufenden Versicherungsleistungen steigt entsprechend den Versicherungsleistungen an den Kunden mit zunehmendem Alter. Bei einem bestimmten Lebensalter des versicherten entspricht der Monatsbeitrag des Versicherten exakt den aktuellen Versicherungsleistungen (Monatsbeitrag = Risikobeitrag), in der folgenden Vertragslaufzeit werden die bis dahin angesparten Beitragsanteile (= Alterungsrückstellung) dazu verwendet, die Differenz zwischen dem für die Versicherungsleistungen erforderlichen, mit dem Älterwerden steigenden Risikobeitrag, und dem tatsächlich vom Versicherten gezahlten Monatsbeitrag zu decken.
Die chinesische Medizin basiert auf der... mehr
Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen unter 46... mehr
Krankenpflege als selbständige Tätigkeit ist eine... mehr
Die Tarife der mehr