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Unter ambulanter Behandlung versteht man in der Regel die ärztliche Behandlung durch einen (approbierten) Arzt bzw. Zahnarzt oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Das gilt auch für die Behandlung durch Heilpraktiker. Ambulant betriebene Einrichtungen, die nicht als niedergelassene Praxis, sondern in der Form einer Kapitalgesellschaft oder einer anderen "juristischen Person" (Institut) betrieben werden, begründen keinen Leistungsanspruch.
Die MB/KK beschränken die Wahl des Behandlers auf niedergelassene (approbierte) Ärzte und Zahnärzte, ggf. auf Heilpraktiker im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes.
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