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Das Ziel der ambulanten Kur besteht darin, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen könnte, zu beseitigen oder zu vermindern. Unter gewissen Voraussetzungen beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Dafür ist ist eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Kur erforderlich.
Die Bestätigung der Notwendigkeit kann Ihr Hausarzt bescheinigen. Anschliessend reichen Sie den Kurvorschlag Ihres Arztes inklusive Ihres persönlichen Antrags bei Ihrer Krankenkasse ein. Gesetzlich versicherte Patienten benötigen die Zustimmung des Medizinische Dienstes der Krankenversicherung. Sie erhalten einen Kurarztschein. Diesen legen Sie dem Kurarzt vor, der dann die entsprechenden Anwendungen verordnet.
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