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Durch die Kurarztverträge von 1995 wurde die kurmedizinische Versorgung wesentlich verbessert. Die ambulante Behandlung nach den Kurarztverträgen ist ein zeitlich begrenzter Bestandteil eines Gesamttherapiekonzeptes und damit eine sinnvolle Ergänzung der kurativen Behandlung am Wohnort. Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 wurden die ambulanten Kuren vom Gesetzgeber begrifflich in medizinische Vorsorgeleistungen überführt. Bei den ambulanten Vorsorgeleistungen rücken verhaltenspräventiv orientierte Maßnahmen in den Vordergrund, teilweise sind sie sogar integrativer Bestandteil. Den Patienten stehen damit im Rahmen der ambulanten Vorsorgeleistung Maßnahmen der Prävention, Hilfen zur Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen sowie Selbsthilfeaktivitäten zur Verfügung.
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