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Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind, können Sie sich privat krankenversichern und ein Angebot für eine privat Krankenversicherung anfordern, ohne dass Sie Einkommensgrenzen beachten müssen. Sind Sie Arbeitnehmer können Sie sich privat versichern, wenn Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese liegt in den alten, wie in den neuen Bundesländern bei EUR 46.
350,- pro Jahr. Umgerechnet auf ein monatliches Bruttoeinkommen entspricht das EUR 3.862,50. Beachten Sie, dass auch 13. und 14. Monatsgehälter mitgezählt werden. Beihilfeberechtigte können sich ebenfalls ein Angebot für eine Krankenversicherung anforden. Sie können sich ebenso privat versichern, ohne Einkommensgrenzen beachten zu müssen.
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