Angestelltenversicherungsgesetz

Das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) wurde am 28. Mai 1924 verabschiedet.. Damit wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte (VGfA) vom 20. Dezember 1911 neu verfasst. Am 1.1. 1992 trat das Sozialgesetzbuch VI in Kraft und an die Stelle des AVG. Mit dem SGB VI wurde die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten rechtlich vereinheitlicht. Unterschiede gab es fortan nur noch in Bezug auf die Zuständigkeit der Krankenversicherung für 51,99 Euro monatlich -
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