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Im Bundesgesetzblatt kann man die Verordnungen über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds und die Rechtsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen nachlesen. Zudem gibt es Informationen über die Anlage des gebundenen Vermögens von Pensionsfonds. Demnach müssen diese garantieren, dass Anleger am Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Förderung ausgezahlt bekommen. Diese Garantien sind mit Eigenmitteln abzusichern.
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