Volltextsuche:
Unter Anrechnungszeit der Rente beim Studium versteht man: Die Anrechnungszeit für Schul-, Fachhochschul-, und Hochschulausbildungen, die nach dem 17. Lebensjahr beginnt, wird für die Dauer von bis zu 8 Jahren berücksichtigt. Dadurch entsteht keine Lücke in der Versicherungsbiographie.
Ab dem 1. Januar 2009 werden beitragsfreie Schul- und Hochschulzeiten für Rentenneuzugänge nicht mehr rentensteigernd bewertet.
Heutzutage ist es sehr wichtig sich... mehr
Da Softairwaffen ohne Altersbeschraenkung verkauft werden... mehr
Die Beiträge zur gesetzlichen mehr
Unter konservativen Anlegern genießen Rentenfonds den... mehr
Beiträge, und das ist typisch, fallen... mehr