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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind größtenteils vorgeschrieben und unterscheiden sich kaum. Auch freiwillig Versicherte haben dort Anspruch auf alle üblichen Leistungen. Dazu gehört zum Beispiel: Kinder und Ehepartner/innen sind kostenlos mitversichert, sofern sie nicht selbst versicherungspflichtig sind. Es gelten alle Regelungen der verschiedenen Gesundheitsreformgesetze, z.B. was die Eigenbeteiligung bei Krankenversicherung für 49 € monatlich - php">Zahnersatz angeht, die Zuzahlungen, aber auch die Befreiung von Zuzahlungen: Befreit wird, wer nicht mehr als 11.256 €* im Jahr verdient (Ehepaar 15.477 €*, pro Kind erhöht sich die Grenze um weitere 2.814 €*). Die Befreiung muss bei der Kasse beantragt werden; wer leicht über der Grenze liegt, kann noch eine Teilbefreiung bekommen. Es besteht Anspruch auf Krankengeld, auch zur Pflege kranker Kinder bis zu 12 Jahren, auf Mutterschaftsgeld und auf Kuren Die Beitragssätze für Versicherungen sind laut... mehr Obwohl immer mehr Menschen einen Die PKV errechnet den Beitrag, nicht... mehr Die private mehr Der Beitragssatz wird im Vergleich zur... mehr
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