Anspruch Krankengeld Freiwillig Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind größtenteils vorgeschrieben und unterscheiden sich kaum. Auch freiwillig Versicherte haben dort Anspruch auf alle üblichen Leistungen. Dazu gehört zum Beispiel: Kinder und Ehepartner/innen sind kostenlos mitversichert, sofern sie nicht selbst versicherungspflichtig sind. Es gelten alle Regelungen der verschiedenen Gesundheitsreformgesetze, z.B. was die Eigenbeteiligung bei Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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php">Zahnersatz angeht, die Zuzahlungen, aber auch die Befreiung von Zuzahlungen: Befreit wird, wer nicht mehr als 11.256 €* im Jahr verdient (Ehepaar 15.477 €*, pro Kind erhöht sich die Grenze um weitere 2.814 €*). Die Befreiung muss bei der Kasse beantragt werden; wer leicht über der Grenze liegt, kann noch eine Teilbefreiung bekommen. Es besteht Anspruch auf Krankengeld, auch zur Pflege kranker Kinder bis zu 12 Jahren, auf Mutterschaftsgeld und auf Kuren

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