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Arbeitgeber müssen 50% der gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Angestellten und auch für deren Ehepartner und die Kinder übernehmen. Das gilt auch für den Fall, wenn die Arbeitnehmer privat versichert sind. Allerdings gibt es hierbei eine Begrenzung des Beitragszuschusses, die sich nach dem durchschnittlichen Höchstzuschuss für die gesetzliche Absicherung richtet. Mit Hilfe eines kostenlosen, unabhängigen, unkomplizierten Versicherungsvergleichs im Internet, können Sie sich den effektivsten Versichertenschutz zu günstigen Tarifen und vorteilhaften Bedingungen sichern!
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