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Als Anwartschaft wird die Erwerbsaussicht auf ein Recht bezeichnet, deren Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Freilich wird diese Erwerbsaussicht rechtlich gestützt. Zur Veranschaulichung soll ein Beispiel im Rahmen der Krankenversicherung dienen. Wer gesetzlich versichert ist und sich entscheidet, für eine bestimmte Zeit ins Ausland zu gehen, wo auf ihn eine Erwerbstätigkeit wartet, der muss die gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Kommt er wieder zurück nach Deutschland, ist er nicht berechtigt, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Die einzige Alternative, die im übrig bleibt, ist der Abschluss einer Privatversicherung.
Doch diese ist an höhere Kosten gebunden, die gespart werden können, vor dem Gang ins Ausland eine Anwartschaft erwirbt. Denn durch die Anwartschaft wird das Recht erworben, sich wieder gesetzlich versichern zu können. Auch die Anwartschaft ist an monatliche Beiträge gebunden, doch fallen diese in der Regel niedrig aus. Da die Anwartschaft bei seinem Versicherungsträger erworben wird, kann zu diesen auch die AOK zählen. Welche Tarife sie in Bezug auf die Anwartschaft festlegt, kann auf der Homepage der Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden.
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