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Entscheidend für die Wahl des Krankenversicherungsschutzes ist zunächst, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Auslandsaufenthalt handelt, ob ein ausreichender ausländischer Versicherungsschutz besteht, und ob Familienangehörige abgesichert werden müssen. Freiwillige Mitglieder können ihre Mitgliedschaft als Anwartschaftsversicherung (Anwartschaft) laufen lassen, wenn Sie beruflich bedingt ins Ausland gehen und keine familienversicherten Angehörigen haben, die in Deutschland verbleiben.
Die Anwartschaft ist immer dann sinnvoll, wenn ansonsten bei der Rückkehr nach Deutschland keine Möglichkeit zur erneuten freiwilligen Versicherung bestünde. Ein Beitrittsrecht besteht nur, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Beschäftigung aufgenommen wird. Mit der Anwartschaft werden Probleme mit dem späteren Krankenversicherungsschutz vermieden. Weiterer Vorteil: Zugleich besteht automatisch auch die Pflegeversicherung. Bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung sind von einer Vorversicherungszeit abhängig. Diese kann bei einem längeren Auslandsaufenthalt ohne Anwartschaft eventuell nicht erfüllt sein.
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