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Die Anwartschaft wird als eine Erwerbsaussicht auf ein Recht definiert, dessen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Verbunden werden kann die Anwartschaft mit jeder Menge Produkte in der Dienstleistungsbranche, wozu auch die Krankenversicherung gehört. In Deutschland ist es so geregelt, dass alle Arbeitnehmer zu den Pflichtversicherten gehören und daher gesetzlich versichert sind. Wenn ein Arbeitnehmer hingegen den Wunsch hat, für eine gewisse Zeit ins Ausland gehen möchte, dann verliert er seinen Status und muss sich, wenn er wieder kommt, entweder privat oder freiwillig versichern.
Das ist aber mit höheren Ausgaben verbunden, weshalb es lohnenswerter ist, eine Anwartschaft abzuschließen. Diese kostet viel weniger, dafür ist aber die Möglichkeit gegeben, nach der Rückkehr nach Deutschland sich wieder gesetzlich versichern zu können. Solche Anwartschaften werden bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angeboten, zu denen auch die AOK zählt. Die Allgemeine Ortskrankenkasse ist hat eine eigene Homepage, wo man sich über die Anwartschaft informieren kann.
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