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Das Rechtsschutzangebot der meisten Versicherer basiert auf den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen, abgekürzt ARB. Darin legt der Verband der Rechtsschutzversicherer die Arten von Rechtsschutzversicherungen und Rechtsschutzbedingungen fest. Prinzipiell ist allerdings jede Rechtsschutzversicherung in ihren Versicherungsbedingungen frei.
Die Musterbedingungen sind lediglich Empfehlungen.
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