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Ein Darlehen wird gewöhnlich dann aufgenommen, wenn man eine große Investition tätigen möchte. Unter einer solchen Investition kann man den Kauf eines Autos oder einer neuen Küche verstehen. Doch fast immer wendet man sich bei solchen Vorhaben an Kreditinstitute, die sich die Fremdfinanzierung zum ganz großen Geschäft gemacht haben. Doch es ist auch möglich, bei seinem Arbeitgeber ein Darlehen aufzunehmen, gesetzt den Fall, dass es sich um ein größeres Unternehmen handelt, das sich das leisten kann.
Besonders weitverbreitet ist diese Vergabepraxis im Bankwesen. Bankangestellten werden häufig Arbeitgeberkredite gewährt, was in gewisser Hinsicht auch logisch ist. Aber auch das Arbeitgerberdarlehen funktioniert genauso wie ein gewöhnlicher Kredit. Für die in Anspruch genommene Geldsumme muss der Kreditnehmer ein Entgelt zahlen, das auch den Namen Zinsen trägt. Auch der Arbeitgeberkredit wird dann in monatlichen Raten zurückgezahlt, wobei diese sowohl einen Tilgungs- und einen Zinsteil enthalten. Bei einem Arbeitgeberkredit gibt es jedoch einen Hacken, nämlich den, dass man bei einer Kündigung den noch zu tilgenden Betrag auf einmal zurückzahlen muss. Damit wollen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer an sich binden. Denn bei einer solchen finanziellen Belastung wird man sich als Arbeitnehmer die Kündigung zwei Mal überlegen.
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