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Arbeitgeber haben als Unternehmer, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünften, die freie Auswahl zwischen einer Absicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsträger. Gesetzliche Kassen unterstehen als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts der Aufsicht des Staates und dürfen nur geringfügig abweichende Leistungen anbieten, während die Beiträge von dieser Regelung unberührt bleiben. Bei den Privatversicherern, die ausschließlich von der Konkurrenz innerhalb der freien Marktwirtschaft abhängig sind, unterscheiden sich sowohl die Tarife als auch die Leistungen.
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