Volltextsuche:
Gemäß § 257 SGB V müssen Arbeitgeber auch bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ihrer Angestellten einen Anteil übernehmen. Dieser entspricht der Höhe des Beitrages zu einer durchschnittlichen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird nur dann gewährt, wenn die Leistungen der privaten Krankenkasse mit den staatlichen Leistungen weitgehendst übereinstimmen. Sonderleistungen, die in der GKV nicht enthalten sind, werden nicht durch Arbeitgeber mitgetragen. Dafür beteiligen sie sich an den Vorteilen der Privatversicherung, wie etwa Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, höheres Krankentagegeld u. s.
w. Gesetzliche Krankenkassen berechnen die Beitragshöhe prozentual vom Einkommen der Versicherten, wobei der Durchschnittsbeitrag bei 13,3 % liegt. Der Höchstbeitrag zu einer GKV ergibt durchschnittlich 473, 81 Euro pro Monat. Daraus erschließt sich der maximale Arbeitgeberanteil zur PKV der Angestellten, der 236,91 Euro beträgt. Vergleichen Sie die Krankenversicherungen kostenfrei, unverbindlich und unabhängig im Internet, um den umfassendsten Schutz für den Krankheitsfall zu günstigen Prämien und vorteilhaften Konditionen zu finden!
Bei der Elvia handelt es sich... mehr
Krankenkassen Tarife gesetzlich beinhalten zu 95... mehr
Da die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen durch... mehr
Der Beitragsvergleich der gesetzlichen mehr
Die GEK Krankenversicherung wurde im Jahre... mehr