Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Pflichtbeiträge finanziert. Die prozentuale Höhe der Beiträge bemißt sich nach dem Brutto-Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Pflichtbeiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Bei einem Beitragssatz von z.Zt. rund 20 Prozent zahlt jede Seite 10 Prozent vom Brutto-Einkommen des Versicherten in die Rentenkasse.


Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
Mit Online Ergebnissliste!

Anrede: Geburtsdatum*
Vorname* Nachname*
Strasse* PLZ / Ort*
Beruf* Berufsstatus*
Telefon* Email
Wieviel möchten Sie monatlich investieren?*  Euro



Die letzten User fanden diese Seite mit den folgenden Suchegriffen...

arbeitgeberanteil rentenversicherung
arbeitgeberanteil rv höher
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
Arbeitgeberanteil rentenversicherung 2004
Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung
"arbeitgeberanteil rentenversicherung" höher
arbeitgeberanteile zur rentenversicherung
arbeitgeberanteil bei rentenversicherung
arbeitgeberanteil zur rebntenversicherung
rentenversicherung arbeitgeberanteil

Weiterführende Themen

Neue Rente

Die neue Rente oder auch neues... mehr

Altersvorsorge VWL

Die Abkürzung VWL steht für Betriebswirtschaftslehre... mehr

Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge wird auch mehr

Altersvorsorge Rentenversicherungen

Man unterscheidet eine viel zahl an... mehr

Selbsterhalterstipendium

Ein selbsterhalterstipendium ist eine gute Möglichkeit... mehr