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Anspruchsberechtigter Personenkreis: * Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitentgeldgrenze in der GKV versicherungsfrei sind * Arbeitnehmer, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankheitskosten-Vollversicherung versichert sind * Bezieher von Vorruhestandsgeld Welche Voraussetzungen müssen privat Krankenversicherte erfüllen, um einen Beitragszuschuss zu erhalten: Privat Krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss für sich und ihre Angehörigen, wenn diese bei einer unterstellten Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der GKV nach § 10 SGB V familienversichert wären.
Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss ist, dass der Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung Vertragsleistungen beansprucht, die der Art nach den Leistungen der GKV (SGB V) entsprechen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer "substitutiven" privaten Krankenversicherung.
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