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Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge wird auch betriebliche Altersvorsorge genannt. Hierbei muss der Arbeitgeber jeden Monat einen Teil des Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge des Arbeitnehmers zahlen. Die Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
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