Arbeitgeberzuschuss freiwillige Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss spielt im Rahmen der Krankenversicherung eine große Rolle. Bekanntlich werden für den Arbeitnehmer Beiträge fällig, die monatlich anfallen. Bemessen werden sie nach dem Bruttoeinkommen, auf welches ein Beitragssatz berechnet wird. Allerdings ist der Arbeitgeber in der glücklichen Lage, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt. Das findet auch dann statt, wenn ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt. Das ist dann möglich, wenn der Arbeitnehmer im Jahr mehr verdient, als es die Versicherungspflichtgrenze vorschreibt.


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Zur Zeit liegt sie bei 44.100 Euro. Die Beiträge der Privatversicherten werden pauschal festgelegt, doch der Arbeitgeber übernimmt genau die Hälfte, sofern nicht ein bestimmter Betrag überschritten wird. In keinem Zusammenhang steht der Arbeitgeberzuschuss mit der freiwilligen Krankenversicherung, weil diese nur Studenten, Freiberufler und Selbständige abschließen können. Und diese Personengruppen weisen bekanntlich keinen Arbeitgeber auf, sondern befinden sich entweder in der Ausbildung oder führen selber ein Unternehmen.

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