Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung Privat

Gemäß § 257 SGB V müssen sich Arbeitgeber auch bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ihrer Angestellten beteiligen. Der Arbeitgeberzuschuss entspricht der Höhe des Beitrages zu einer durchschnittlichen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird nur dann gezahlt, wenn die Leistungen der privaten Krankenkasse mit den staatlichen Leistungen weitgehendst identisch sind. Besondere Leistungen, die in der GKV nicht enthalten sind, werden nicht mitgetragen. Gesetzliche Krankenkassen berechnen die Beitragshöhe prozentual vom Einkommen der Mitglieder, wobei der Durchschnittsbeitrag derzeit bei 13,3 % liegt. Der Höchstbeitrag zu einer GKV beträgt im Durchschnitt 473, 81 Euro monatlich.


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