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Der Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung beträgt in etwa die Höhe des Beitrages zu einer durchschnittlichen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gesetzliche Krankenkassen berechnen die Beitragshöhe prozentual vom Einkommen der Mitglieder, wobei der Durchschnittsbeitrag derzeit bei 13,3 % liegt. Der Höchstbeitrag zu einer GKV beträgt durchschnittlich 473, 81. Daraus ergibt sich der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss zur PKV der Angestellten von 236,91 Euro. Gemäß § 257 SGB V müssen sich Arbeitgeber bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) ihrer Angestellten beteiligen, insofern die Leistungen der privaten Krankenkasse mit den staatlichen Leistungen weitgehendst übereinstimmen.
Leistungen, die in der GKV nicht enthalten sind, werden nicht mitgetragen. Dafür beteiligen sich Arbeitgeber an den Vorteilen einer PKV, wie unter anderem an Chefarztbehandlungen, am Einzelzimmer oder an einem erhöhtes Krankentagegeld. Bei einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleichen der Krankenversicherungen können Sie schnell und mühelos den effektivsten Schutz für den Krankheitsfall zu günstigen, vorteilhaften Tarifen finden!
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