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Die Arbeitslosigkeit stellt ein großes Risiko dar, weil durch sie die eigene Existenz gefährdet werden kann. Deswegen verpflichtet sich der deutsche Sozialstaat dazu, einen Rahmen für eine Absicherung zu schaffen. Seinen Ursprung hat das im Jahr 1883, wo der damalige Ministerpräsident Otto von Bismarck die Weichen für den deutschen Sozialstaat stellte. Eingeführt wurde in diesem Jahr die Sozialversicherung, welche mittlerweile aus fünf Versicherungszweigen besteht. Zu ihnen gehören die Kranken-, die Pflege-, die Unfall-, die Renten und die Arbeitslosenversicherung.
In Bezug auf die Arbeitslosenversicherung sind monatlich Beiträge zu leisten, die sich nach dem Bruttoeinkommen bemessen. Auf dieses wird ein Beitragssatz berechnet, sodass diejenigen, die viel verdienen, auch hohe Beiträge leisten müssen. Allerdings wurde vom Gesetzgeber eine Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, die einen Betrag darstellt, über den die Nominalbeiträge nicht hinaus gehen dürfen. Freilich betrifft diese Regelung nur die Großverdiener, die prozentual gesehen einen höheren Beitrag zahlen müssten, jedoch nur den leisten, der mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch ist.
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