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Als Arbeitslosigkeit Rente bezeichnet man den Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Anspruch haben alle Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, 60 Jahre alt sind und mit beginn der Rente arbeitslos sind sowie nach Vollendung des 58. Lebensjahrs und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren.
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