Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld

Die Arbeitsunfähigkeit bezeichnet den Fall, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen ihrer bisher ausgeübten oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann und muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden und den Arbeitgebern sowie der Krankenkasse mitgeteilt werden. Gesetzlich Versicherte haben während dieser Zeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld und Versorgungskrankengeld. Da diese Leistungen relativ dürftig ausfallen, können sie durch eine private Krankentagegeldversicherung, in einer vorab vereinbarten Höhe, ergänzt werden.


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