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Wenn eine Person aufgrund ärztlich attestierter gesundheitlicher Einschränkungen ihrer bisher verrichteten oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, ist sie arbeitsunfähig. In diesem Fall stehen gesetzlich Versicherten Sozialleistungen, wie Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld und Versorgungskrankengeld zu, die allerdings relativ gering ausfallen. Daher ist es von Vorteil, durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung privat Vorsorge zu tragen. Diese Absicherungsvarianten befinden sich in der Produktpalette zahlreicher Versicherungsunternehmen, so dass es sich empfiehlt, sie einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleich, bezüglich ihrer Preis-/Leistungsverhältnisse, zu unterziehen.
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